Priester wehrt sich erfolgreich

Diese Urgent Action ist beendet.

Der katholische Geistliche Elil Rajendram aus Sri Lanka wurde wiederholt von der Polizei verhört, weil er eine Gedenkveranstaltung organisiert hatte, bei der den Opfern des bewaffneten Konflikts von 1983 bis 2009 gedacht wurde. Jetzt konnte er eine gerichtliche Verfügung erwirken, die der Polizei weitere Befragungen untersagt. Außerdem ermöglicht ihm ein Kurzzeitstipendium, sich im sicheren Ausland von den Schikanen zu erholen.

Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Sachlage

Pater Elil Rajendram ist ein jesuitischer Priester aus Mullaitivu, in der Nordprovinz von Sri Lanka. Er war wegen seines Einsatzes für Familien, die ihrer bei dem bewaffneten Konflikt ums Leben gekommenen Angehörigen gedenken möchten, bereits wiederholt Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Opfer von Schikanen. Im Mai wurde er wiederholt zu Verhören durch die Polizei geladen, wobei es um seine Rolle bei der Organisierung einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des bewaffneten Konflikts ging. Aufgrund der mehrwöchigen Überwachung und Schikane bestand Sorge um seine Sicherheit.

Am 31. Mai konnte Pater Elil Rajendram eine gerichtliche Verfügung erwirken, die der Polizei weitere Befragungen untersagt. Sein Rechtsbeistand hatte vor dem Hohen Gericht von Vavuniya Rechtsmittel eingelegt, zu denen am 9. August die nächste gerichtliche Anhörung stattfinden wird. Gegen andere, denen eine Beteiligung in diesem Fall vorgeworfen wird, dürfen die polizeilichen Ermittlungen jedoch fortgesetzt werden. Ein Kurzstipendium ermöglichte Pater Elil Rajendram eine Ausreise ins sichere Ausland, wo er sich von der erfahrenen Schikane erholen kann.

Pater Elil Rajendram dankt allen Mitgliedern von Amnesty International, die sich für ihn eingesetzt haben. Dank des internationalen Drucks konnte er auf seine Lage aufmerksam machen. Darüber hinaus konnte die Menschenrechtskommission Sri Lankas ihre Bedenken angesichts der Einschränkungen des Rechts auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit vor Gericht zum Ausdruck bringen, die sich in diesem Fall auf das Gedenken an die Opfer des bewaffneten Konflikts in Sri Lanka bezog.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.